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Garantieleistungen

Garantieleistungen sind Zusatzleistungen vor und insbesondere nach dem Verkauf, zu denen Anbieter gegenüber ihren Kunden gesetzlich verpflichtet sind oder sich vertraglich verpflichten. Garantien sind in der Regel zeitlich und im Umfang begrenzt. Die gesetzliche Garantiefrist ist eine obligatorische Gewährleistung, auf die Kunden in Deutschland zwei Jahre ab dem Kauf Anspruch haben. Fakultative bzw. vertraglich vereinbarte Garantien sind z. B.: Nachkauf-Garantie, Preis-Garantie, Qualitätsgarantie, Rücknahme-Garantie, Umtausch-Garantie und Geld-zurück-Garantie. Wettbewerbsvorteile (-->KKV) kann sich ein Anbieter nur durch fakultative Garantieleistungen verschaffen. Sollen diese Leistungen als marketingpolitische Instrumente dienen, muss der Verkäufer seine Zusagen im Garantiefall schnell, einwandfrei und möglichst kulant erfüllen. Anderenfalls werden die Kunden unzufrieden sein oder bleiben, zur Konkurrenz abwandern und negative Mund-zu-Mund-Werbung betreiben.